Arbeitnehmerveranlagung
Bekannt auch als Lohnsteuer- bzw. Jahresausgleich
Viele Österreicher verzichten jedes Jahr auf sehr viel Geld, indem Sie auf die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung verzichten.
Holen Sie sich Geld vom Fiskus zurück! Es lohnt sich - auch für Sie!
Wann ist der Jahresausgleich sinnvoll?
- Sie waren oder sind AlleinverdienerIn oder AlleinerzieherIn
- Sie studieren oder machen eine Ausbildung und arbeiten nebenbei
- Sie haben Anspruch auf Pendlerpauschale und diese wurde vom Arbeitgeber noch nicht berücksichtigt
- Sie haben Wohnraum gekauft oder gebaut
- Ihr Einkommen ist so gering, daß Sie nur Sozialversicherung zahlen
- Sie leisten Alimentationszahlungen
- Sie zahlen Versicherungsprämien für Personenversicherungen (Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherungen, Lebensversicherungen etc.)
- Sie zahlen Kirchensteuer
- Sie haben Kosten durch Hausbau oder Sanierung von Wohnungen
- Sie haben Kinder und können vielleicht auch Kinderbetreuungskosten absetzen.
- Sie hatten im betreffenden Jahr außergewöhnliche finanzielle Belastungen (Krankheitskosten, Begräbnis, Behinderung von Kindern, Naturkatastrophen, Pflegeheim etc.)
- Sie haben in Ihrem Beruf Werbungskosten (z.B. Arbeitsessen, Telefon, Kilometergeld, Diäten), die nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden
- Sie sind laufend berufstägig und/oder haben im Jahr schwankende oder gar keine Bezüge (dieser Punkt trifft auf fast alle zu)
Die Arbeitnehmerveranlagung ist für fünf Jahre im nach hinein möglich!
Rufen Sie mich an und vereinbaren einen Termin mit mir - ich helfe Ihnen gerne dabei - schenken Sie kein Geld her!
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